Deine barrierefreie Webseite bis zum Stichtag 2025
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Über 7 Jahre Erfahrung für deine barrierefreie Webseite
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FAQs
Wer ist verpflichtet eine barrierefreie Webseite zu haben?
Unternehmen, die E-Commerce betreiben, sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen. Das umfasst insbesondere Firmen, die einen Onlineshop haben oder digitale Produkte oder Dienstleistungen auf andere Weise verkaufen.
Dazu gehören unter anderem:
- Online-Shops
- Buchungen von Hotels und Reisen
- Digitalabonnements oder digitale Publikationen bei Verlagen
- E-Books
Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind vom Gesetz ausgenommen, wenn sie Dienstleistungen anbieten. Wenn sie jedoch Produkte verkaufen, fallen sie unter das BFSG. (Quelle: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html)
Was ist barrierefreier Content?
Barrierefreier Content bedeutet, dass deine Inhalte auch von Menschen mit Behinderungen konsumiert werden können.
Das bedeutet unter anderem, dass
- deine Texte die richtige semantische HTML-Struktur für Screenreader haben müssen,
- deine Inhalte per Tastatur navigierbar sein müssen,
- deine Inhalte bis zu 400% vergrößert werden können, ohne dass sie unlesbar werden,
- man deine Inhalte auch in „schwarz-weiß“ konsumieren können sollte,
- deine Videos Untertitel haben sollten
- … und vieles mehr.
Gilt Barrierefeiheit nur für Webseiten?
Nein, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt digital ebenso für:
- Apps
- E-Books
- Messenger-Dienste
- auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
- Bankdienstleistungen
- elektronischer Geschäftsverkehr
Bis wann genau müssen Firmen barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
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